Ambulante Erziehungshilfen

Die ambulanten Erziehungshilfen sind gesetzlich verankerte Leistungen des 8. Sozialgesetz-
buches. Diese werden ab §27 ff. beschrieben und definiert. Danach haben Personensorgeberechtigte Anspruch auf Hilfe, „wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.“

Wir haben uns aufgrund langjähriger Erfahrung und großem Know-How auf dieses Fachfeld spezialisiert und sind beim Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

Unsere Arbeit zeichnet sich aus durch:

Einarbeitung:
Umfassendes und klar strukturiertes Einarbeitungskonzept für neue Mitarbeiter_innen im Rahmen von sechs Einarbeitungsmodulen. Die grundlegenden Bedingungen des Arbeitsfeldes sowie das trägerspezifische Leitbild werden durch die Teamleitung vermittelt. Neuen Mitarbeiter_innen seht für die ersten drei Monate eine Mentorin zur Verfügung.

Partizipation und Reflektion:
Jede Maßnahme wird kontinuierlich gemeinsam mit den Klient_innen im Hinblick auf die im Hilfeplan gemeinsam erarbeiteten Ziele sowie der Qualität der Arbeitsbeziehung resümiert. Das Ergebnis wird dem/der zuständigen Mitarbeiter_in des Sozialdienstes vermittelt.

An den Zielen orientierte Falldokumentation:
Die alltäglichen Interventionen werden im Hinblick auf die jeweiligen Hilfeplanziele für jeden Termin dargestellt und im Hinblick auf deren Wirksamkeit bewertet. Der aktuelle Stand des Hilfeprozesses ist somit jederzeit transparent.

Grafische Darstellung der Zielerreichung:
Die Einschätzung über den Stand der einzelnen Ziele wird mit den Protagonisten im Zeitraum der Berichterstellung besprochen und kann von jeder, in der Maßnahme involvierten Person einzeln vorgenommen werden. Die grafische Darstellung der einzelnen Hilfeplanziele wird als Anlage zum Bericht dem Sozialdienst zur Verfügung gestellt.